Im Dezember 2017 entdeckte ein Bürger ungeschredderte Patientenakten der Oberschwabenklinik (OSK) auf einem Ravensburger Wertstoffhof. Die Hälfte der Ordner enthielten hochsensible Daten, etwa Krankheitsgeschichten und Diagnosen. Nach ersten Untersuchungen stellte sich heraus, dass ein früherer Belegarzt der OSK die Akten unsachgemäß entsorgt hatte: Er warf sie in einen Altpapiercontainer und ging davon aus, dass die Unterlagen zeitnah vernichtet werden. Wie die Schwäbische Zeitung aktuell berichtet, drohen dem Arzt aufgrund dieses Fehlers zwar keine strafrechtlichen Konsequenzen – weil er niemanden schädigen wollte – , aber er könnte wegen des Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz mit einem Bußgeld von bis zu 300.000 Euro belangt werden. Die datenschutzrechtlichen Prüfungen im zuständigen Regierungspräsidium Karlsruhe dauern gegenwärtig noch an.
Wir von Schmidt + Kampshoff verfolgen den Datenschutz-Vorfall für unsere medizinischen Kunden, um ihnen praxisnahe Hilfestellungen zur datenschutzkonformen Aufbewahrung und Entsorgung von Patientenakten und Röntgenbildern an die Hand zu geben. Gerade mit Blick auf die verschärften Datenschutzregeln durch die ab 25. Mai 2018 geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen Arztpraxen und Kliniken ihren Umgang mit Patientendaten jetzt in allem Details prüfen und nach dem Gesetz ausrichten.
An dem Ravensburger Datenschutzskandal sehen wir, dass die Entsorgung von Patientenakten und Röntgenbildern zum Teil immer noch wenig hinterfragt wird. Personenbezogene Daten dürfen keinesfalls über Altpapiertonnen entsorgt werden. Denn diese sind meist auch für andere Mieter zugänglich, vor der Abholung durch die Müllabfuhr für jedermann auf der Straße und auf dem Wertstoffhof schließlich für alle Zutrittsberechtigten. Selbst wer seine Akten vorher schreddert oder zerreißt, läuft Gefahr, dass die Schnipsel Rückschlüsse auf Patienten zulassen. Bei Röntgenfilmen kommt noch dazu: Die Aufnahmen enthalten Silber, das in einem aufwendigen Recyclingprozess zugewonnen werden kann. Wer sie achtlos entsorgt, verhindert, dass wertvolle Ressourcen in den Wirtschaftskreislauf zurückgelangen. Wir stellen Krankenhäusern deshalb kostenfrei Informationsmaterial zur Verfügung, mit dem Mitarbeiter erfolgreich für Datenschutz und Umweltschutz sensibilisiert werden können.
Der Belegarzt im Ravensburger Fall hatte noch Glück im Unglück, dass ihm dieser Entsorgungsfehler vor dem 25. Mai 2018 passiert ist. Ab diesem Tag müssen Ärzte und medizinisches Personal die EU-Datenschutz-Grundverordnung und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) anwenden. Hierin wurde der Schutz personenbezogener Daten noch einmal verschärft und höhere Sanktionen bei Verstößen angesetzt. Wem ab 25. Mai 2018 ein solcher Fehler unterläuft, der muss mit deutlich härteren Konsequenzen rechnen. Von bis zu 20 Millionen Euro Strafe ist in der DSGVO die Rede.
Umfassende Informationen zur Aufbewahrung und Entsorgung von Patientenakten und Röntgenfilmen stellen wir Ihnen unter www.schmidtentsorgung.de und www.x-raycycling.de bereit. Gern beraten wir Sie auch persönlich. Rufen Sie uns unter Telefon 0421 / 835 444 0 an. Entsorgungsanfragen können Sie über info@schmidtentsorgung.de an uns richten.
Ihre Monica Calvo Moreno
Vertriebsleiterin von Schmidtentsorgung