Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb für Röntgenbilder und Patientendaten sind wir immer häufiger auch Partner von Digitalisierern. Vor allem Krankenhäuser lassen ihre Patientenakten inklusive den Röntgenfilmen von spezialisierten Unternehmen digitalisieren, um Archivkosten einzusparen und den Datenzugriff zu verbessern. Im Anschluss können die Röntgenbilder sowie Aufzeichnungen zur Röntgenuntersuchung nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vernichtet werden. Unklar hingegen ist die Rechtslage bei der anschließenden Entsorgung von Papierdokumenten der Patientenakte. Hier müssen die verantwortlichen Ärzte aus fachlicher und arztrechtlicher Sicht abwägen.
Steuerrelevante Dokumente dürfen nach der Digitalisierung vernichtet werden, wenn das Verfahren und die Prozesse den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung/den Grundsätzen ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoB/GoBS) entsprechen und nicht nach anderen Vorschriften die Aufbewahrung verlangt ist.
Wir von Schmidtentsorgung begleiten den digitalen Wandel im Gesundheitswesen als externe Berater, vor allem im Bereich Datenschutz. Wir unterstützen Abfall- und Datenschutzbeauftragte bei der Archivführung, der regelmäßigen Leerung und natürlich auch bei Digitalisierungsprozessen. Denn genauso essentiell wie die sorgfältige Digitalisierung und die revisionssichere und gerichtsverwertbare Archivierung ist die häufig angeschlossene Vernichtung der Originaldokumente, Röntgenfilme und Datenträger nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Unternehmen, die die Qualitätssiegel „Anerkannter Betrieb für Akten- und Datenträgervernichtung gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)“ sowie „Akten- und Datenträgervernichtung nach DIN SPEC 66399-3“ tragen, entsorgen die sensiblen Daten sicher, vollständig und unwiederbringlich.
Bei Fragen rufen Sie uns einfach unter 0421-835 44 40 an oder nutzen Sie unser Angebotsformular.
Ihre Monica Calvo Moreno
Vertriebsleiterin und Datenschutzbeauftragte der Schmidt + Kampshoff GmbH