1983 gegründet, steht Schmidtentsorgung 2018 seit nunmehr 35 Jahren für die umwelt- und fachgerechte Entsorgung von Röntgenfilmen. Zertifiziert nach dem Kreislaufwirtschafts- und Bundesdatenschutzgesetz, ist unser Entsorgungsfachbetrieb heute für Kunden im gesamten Bundesgebiet und weltweit tätig. Insbesondere Arztpraxen und Krankenhäuser lassen ihre Röntgenbilder und dazugehörige Patientenakten von uns datenschutzkonform vernichten oder in Hochsicherheitsarchiven einlagern. Neben Standorten in Bremen, Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg und München verfügen wir über eine eigene Entsorgungsanlage in Rhede. Hier werden die vertraulichen Daten nach DIN SPEC 66399-3 (Schutzklasse 1, 2; Sicherheitsstufe P3, P4, F1) vernichtet. Damit gewährleisten wir die Datensicherheit von der Abholung bis zur Vernichtung – kurz: einen geschlossenen sicheren Entsorgungsprozess.
In unserem Jubiläumsjahr verändert sich das für unsere medizinischen Kunden maßgebliche Datenschutzrecht: Ab 25. Mai 2018 gilt die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und gleichzeitig die neue Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Wir wissen, dass das neue Regelwerk vor allem in kleineren Praxen für Verunsicherung sorgt und viele Fragen aufwirft. Daher werden wir 2018 noch stärker zur datenschutzkonformen Vernichtung von Röntgenbildern und Patientenakten informieren. Damit wollen wir die eingesetzten Abfall- und Datenschutzbeauftragten bei der Entsorgung entlasten.
In den vielen Jahren, die ich Schmidtentsorgung mitgestalte, wird 2018 das Jahr sein, in dem der Schutz personenbezogener Daten im Gesundheitswesen so stark beachtet und wahrgenommen wird wie nie zuvor. Die hohen Strafen, die bei Datenschutzverstößen künftig drohen, tragen dazu bei, dass medizinische Einrichtungen alle Prozesse und Abläufe hinterfragen und nach der neuen Rechtslage ausrichten müssen. Um die datenschutzkonforme Entsorgung müssen sich Ärzte, Labore und Kliniken aber auch weiterhin nicht sorgen, wenn sie unseren Archivservice nutzen. Wir arbeiten seit Jahrzehnten gemäß den höchsten Datenschutzgrundsätzen.
Nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen von Röntgenbildern und Akten kümmern wir uns von der Bereitstellung abschließbarer Datensicherheitsbehälter (DSB) bis zur Vernichtung nach DIN SPEC 66399-3 um die sichere Entsorgung. Wenn bei unseren Kunden Details im Entsorgungsprozess umgestellt werden müssen, informieren wir rechtzeitig und kostenfrei.
Umfassende Informationen zur Aufbewahrung und Entsorgung von Patientenakten und Röntgenfilmen stellen wir Ihnen unter www.schmidtentsorgung.de und www.x-raycycling.de bereit. Gern beraten wir Sie auch persönlich. Rufen Sie uns unter Telefon 0421 / 835 444 0 an oder schreiben Sie eine E-Mail an info@schmidtentsorgung.de.
Ihre Monica Calvo Moreno
Vertriebsleiterin und Datenschutzbeauftragte von Schmidtentsorgung