Unter dem Titel „Der Röntgenblick. Mehrwert für Wertstoffe“ haben wir einen neuen Leitfaden zur Röntgenbildentsorgung nach aktueller Gesetzeslage veröffentlicht. Darin finden ärztliche Praxen wie auch Krankenhäuser die zehn wichtigsten Punkte, die es bei der Entsorgung von Röntgenfilmen und dazugehörigen Patientenakten zu beachten gilt. Weiterhin ist der notwendige geschlossene Entsorgungsprozess schematisch abgebildet und – angesichts der vielen Datenschutzverstöße in der Vergangenheit – eine Checkliste mit den zentralen Kriterien zum datenschutzkonformen Umgang mit Röntgenbildern, deren Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist, enthalten.
Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb mit sieben Standorten, deutschlandweiter Logistik und eigener Entsorgungsanlage vereint Schmidt + Kampshoff alle Kompetenzen, die für die Vernichtung von Röntgenfilmen nach Bundesdatenschutzgesetz wesentlich sind. Daraus ist die Idee entstanden, unser Wissen zu bündeln und für Arztpraxen, Kliniken, Labore und Radiologien kurz, kompakt und praxistauglich aufzubereiten. Das Ergebnis ist der „Röntgenblick“.
Ein geschlossener Entsorgungsprozess von der Abholung über den Transport bis hin zur Entsorgung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist der Dreh- und Angelpunkt einer datenschutzkonformen Röntgenfilmentsorgung. Das sollten sich ärztliche Einrichtungen im Voraus immer bestätigen lassen. Dazu gehören vor allem das Zertifikat als „Anerkannter Betrieb für Akten- und Datenträgervernichtung gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)“, die Genehmigung einer Vernichtungsanlage nach KrWG und die Zertifizierung der Entsorgung nach DIN SPEC 66399-3.
Einrichtungen des Gesundheitswesen können sich den „Röntgenblick“ kostenfrei auf unserer Website downloaden: http://www.schmidtentsorgung.de/de/downloads. Weiterführende Informationen zur Röntgenfilmentsorgung finden Sie auch unter http://www.roentgenfilmentsorgung.de.
Ihre Monica Calvo Moreno
Vertriebsleiterin und Datenschutzbeauftragte der Schmidt + Kampshoff GmbH