Schaffen Sie Platz! Ende dieses Jahres läuft die gesetzlich vorgeschriebene 10-jährige Aufbewahrungsfrist für Unternehmensunterlagen vor 2005 ab. Wir holen vom 1. Januar bis zum 31. März 2015 kostenfrei alle alten Unterlagen ab und verlassen Ihr Archiv besenrein.
Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb und anerkannter Betrieb für Akten- und Datenträgervernichtung gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) achten wir dabei auf alle gesetzlichen Bestimmungen. Wir legen besonderes Augenmerk auf Sicherheitsaspekte, sammeln und transportieren ausschließlich in verschließbaren Datensicherheitsbehältern (DSB) und vernichten umweltgerecht in nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigten Anlagen.
Lückenlose Dokumentation mit behördlichem Übernahmeschein, Abholbeleg und kostenfreiem Vernichtungszertifikat komplettieren unser Aktionsangebot. Sie zahlen lediglich die Vernichtung Ihrer alten Akten.
Rufen Sie uns einfach unter 0421-835 44 40 an oder nutzen Sie unser Angebotsformular.
Wir sind für Sie täglich in ganz Deutschland unterwegs.
Ihre Monica Calvo Moreno
Vertriebsleitung P.J. Schmidt GmbH
PS: Wir übernehmen und vernichten selbstverständlich komplette Aktenordner!
Was können Sie nach 10-jähriger Aufbewahrungsfrist entsorgen?
- Jahresabschlüsse, Inventare, Lageberichte, Eröffnungsbilanz sowie erforderliche Arbeitsanweisungen und Organisationsunterlagen, Buchungsbelege, Rechnungen, Quittungen, Personalunterlagen, steuerliche und rechtliche Akten, unterzeichnete Dokumente (z.B. Verträge), Kontoauszüge, Forschungsunterlagen, CDs, DVDs, Videokassetten, Disketten, Chipkarten und Festplatten, Platinen, komplette Notebooks und Desktop-PCs.
Was können Sie bereits nach 6-jähriger Aufbewahrungsfrist entsorgen?
- Empfangene Handels- und Geschäftsbriefe, Wiedergaben der abgesandten Handels- oder Geschäftsbriefe können bereits nach 6 Jahren entsorgt werden.
Mehr Informationen zu Aufbewahrungsfristen finden Sie hier.
Mehr Informationen zu unseren Datensicherheitsbehältern finden Sie hier.