Schmidtentsorgung empfiehlt: Aufbewahrung von Patientenakten und Röntgenfilmen regelmäßig überprüfen

Entdecken Sie uns neu

Unsere neue Website www.schmidtentsorgung.de ist online! Entdecken Sie unseren Abholservice und alle Vorteile. Lesen Sie Erfahrungsberichte aus medizinischen Einrichtungen. Und vor allem: Lernen Sie den datenschutzkonformen Recyclingprozess kennen, den Ihre Röntgenfilme in unserer eigenen Anlage durchlaufen.

Und denken Sie daran: Am 31.12.2021 enden wieder Aufbewahrungsfristen. Schaffen Sie jetzt freie Kapazitäten in Ihrer Klinik oder Praxis: Am 1. Januar 2022 können jene Röntgenbilder aussortiert werden, die vor 2012 erstellt worden sind. Denn die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren endet. Röntgendiagnostik-Aufnahmen, die vor 1992 entstanden sind, dürfen ebenfalls aussortiert werden. Deren Aufbewahrungsfrist beträgt 30 Jahre.

Die jährliche Archivpflege ist aus Datenschutzgründen ratsam: Nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) dürfen personenbezogene Daten (die auch Röntgenbilder enthalten), die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglichen, „wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet wurden, erforderlich ist“ (Art. 5 DSGVO) .

Wir freuen uns auf Ihre Entsorgungsanfragen. Gern beraten wir Sie auch persönlich unter Telefon 0421-8354440.

Bleiben Sie gesund und zuversichtlich, schöne Weihnachten und einen guten Rutsch,

Ihre Monica Calvo Moreno
Vertriebsleiterin von Schmidt + Kampshoff