Mit dem Inkrafttreten der seit 25. Mai 2018 geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist der Schutz personenbezogener Daten europaweit umfassend neu geregelt und verschärft worden und durch die Aufsichtsbehörden (Landesdatenschutzbeauftragten) seitdem streng kontrolliert. Auch betroffene Personen können auf Rechtsverletzungen empfindlich reagieren. Laut eines Berichts des Handelsblatts vom 18. Januar haben die Datenschutzbeauftragten der Länder bislang 41 Bußgelder verhängt. Ermittelt werde deutschlandweit. Die Höhe der Strafgelder fällt dabei sehr unterschiedlich hoch aus. Ausgelöst waren diese am häufigsten durch die Beschwerden durch Betroffene. Die Prüfaktivitäten der zuständigen Behörden werden zunehmend intensiviert, unzählige weitere Verfahren seien eingeleitet. Das höchste Einzel-Bußgeld habe mit 80.000 € der Landesdatenschutz- beauftragte von Baden-Württemberg verhängt. Bei diesem Fall gelangten Gesundheitsdaten aufgrund mangelhafter interner Kontrollsysteme ins Internet.
Als spezialisierter Entsorger von Röntgenfilmen und dazugehörigen Patientenakten sind wir seit jeher mit dem Thema Datenschutz und der gesetzeskonformen Vernichtung personenbezogener Daten unmittelbar betraut. Es gehört quasi zu unserem täglichen Geschäft Ärzte, Kliniken und andere medizinische Einrichtungen in Sachen Archivpflege und Entsorgung von Röntgenfilmen und dazugehörigen Akten zu beraten und betreuen. Das oben genannte Beispiel zum Datenverstoß in Baden-Württemberg zeigt uns deutlich, welche Unsicherheiten es auch fast ein Jahr nach Erlass der neuen verbindlichen Datenschutzrichtlinie gibt. Die hat viele interne Prozesse in Kliniken, Arztpraxen und anderen medizinischen Einrichtungen auf den Kopf gestellt. Schutz und Umgang sensibler Patientendaten bis zu ihrer sicheren Aufbewahrung und Entsorgung unterliegt seit Erlass der neuen DSGVO und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) noch schärferen Datenschutz-Vorschriften. Bei Rechtsverletzungen drohen Abmahnungen und hohe Geldbußen. In der Verantwortung stehen Sie als Praxis- oder Klinikleiter.
Achten Sie bei der Entsorgung darauf, dass ein Auftragsverarbeitungs-Vertrag vorliegt. Seriöse Entsorgungsunternehmen sind zertifiziert und stellen immer einen gesetztes-konformen AV-Vertrag zur Verfügung. Wenn diese über keine eigene Entsorgungsanlage verfügen, dass heißt, wenn sie auf Drittanbieter zurückgreifen, müssen diese ebenso auditiert und im AV-Vertrag ausgewiesen sein. Eine vollständige Dokumentation nach abgeschlossener Vernichtung und Verwertung, sind obligatorisch. Hiermit können Sie als Arztpraxis oder Klinik auch gegenüber den Aufsichtsbehörden belegen, dass alle Dokumente entsprechend ihrer Verantwortung als Abfallerzeuger sicher entsorgt wurden.
Die Schmidt + Kampshoff GmbH ist für die Röntgenfilmentsorgung nach höchsten Datenschutz- und Sicherheitsstandards zertifiziert. Die Datenschutzexperten des renommierten Mission 100 e.V. bescheinigen uns, dass wir die an die Vernichtung von Infor- mationsträgern mit dem Schutzbedarf der Schutzklassen 1 bis 3 gestellten technischen und organisatorischen Anforderung gemäß der dafür maßgeblichen internationalen Norm ISO/IEC21964 (national DIN 66399) erfüllen. Unser speziell für Arztpraxen entwickeltes Konzept der Röntgenfilm-Box entspricht den umfangreichen Regelungen der Datenschutzgrundverordnung. Wir agieren dementsprechend als Auftragsverarbeiter und erfüllen alle in den Artikeln 28 und 32 DSGVO genannten Anforderungen.
Weiterführende Informationen zur Entsorgung von Röntgenfilmen finden Sie unter www.schmidtentsorgung.de. Die Röntgenfilm-Box kann unter www.x-raycycling.de kostenfrei bestellt werden.
Gern beraten wir Sie auch persönlich zur sicheren Entsorgung Ihrer Röntgenfilme und der dazugehörigen Patientenakten. Kontaktieren Sie uns unter Telefon 0421 / 835 444 0 oder info@schmidtentsorgung.de.
Bleiben Sie immer auf der sicheren Seite.
Ihre Monica Calvo Moreno
Vertriebsleiterin und Datenschutzkoordinatorin von Schmidtentsorgung