Wie Sie wissen, gilt seit 25. Mai 2018 ein neues Datenschutzrecht, das den Schutz personenbezogener Daten verbessern soll: die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit dem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu).
Durch die neue Gesetzgebung verändern sich nicht nur Ihre internen Prozesse. Auch die Entsorgung von Röntgenfilmen unterliegt schärferen Datenschutz-Vorschriften.
Worauf Sie jetzt achten müssen, haben wir Ihnen kurz und kompakt zusammengestellt. Überprüfen Sie Ihre Entsorgungspraxis mit unserer praktischen Checkliste noch heute, um Abmahnungen und hohen Strafen vorzubeugen.
Leitfaden zur DSGVO-konformen Röntgenfilmentsorgung hier kostenfrei herunterladen
Eines vorab: Mit uns als Entsorgungspartner können Sie sich entspannt zurücklehnen. Unser Entsorgungsprozess entspricht vollumfänglich den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung. Wir bieten:
- Auftragsverarbeitungs-Verträge (AV-Verträge) nach Art. 28 DSGVO
- Sichere Abholung und Archivräumung nach Art. 32 DSGVO
- Vernichtung in eigener Anlage gemäß der weiterhin maßgeblichen DIN SPEC 66399-3
- Datenschutz-Nachweise für Sie nach Art. 28 DSGVO
Vergessen Sie nicht, auch Ihre Archivführung nach Art. 5 DSGVO umzustellen: Nach dem Grundsatz der Speicherbegrenzung müssen personenbezogene Daten „in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist“. Heißt: Röntgenfilme sind nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist zu entsorgen. Daten vorrätig zu speichern, ist verboten.
Gern beraten wir Sie auch telefonisch zur DSGVO-konformen Röntgenfilmentsorgung. Sie erreichen uns unter 0421-835 444 0 oder info@schmidtentsorgung.de.
Sommerliche Grüße
Ihre Monica Calvo Moreno
Vertriebsleiterin und Datenschutzkoordinatorin von Schmidtentsorgung