Am Jahresende bzw. zu Beginn des neuen Jahres ist es sinnvoll, sich mit professioneller Hilfe einen Überblick im Archiv zu verschaffen. Jetzt laufen die Aufbewahrungsfristen für bestimmte Jahrgänge von Patientenakten, Röntgenbildern und medizinischen Dokumentationsunterlagen ab. Wir bieten Ihnen dafür einen speziellen Service an: die kostenfreie Begutachtung Ihrer medizinischen Archive.
Unsere Erfahrungen zeigen, dass Ihnen, dem medizinischen Personal bzw. den Abfallbeauftragten vor Ort im täglichen Geschäft zu wenig Zeit bleibt, um dem Archiv die nötige Aufmerksamkeit zu widmen. Häufig ergeben sich zusätzliche Detailfragen in Bezug auf die Entsorgung, bei denen wir helfen und die wir direkt vor Ort mit Ihnen klären können. Aus unserer Sicht werden diese Beratungsmöglichkeiten noch zu selten genutzt. Dabei kann es viel Zeit sparen und unnötigen Stress am Jahresende vermeiden helfen.
Auch Kliniken, Praxen und Labore sind gesetzlich dazu verpflichtet ihre alten Unterlagen und Dokumente nach den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) zu verwerten bzw. zu vernichten. Die jüngste Vergangenheit – u.a. mit Datenschutzverstößen im Gießener Kinderherzzentrum und im ehemaligen Wiedemann-Sanatorium am Starnberger See – zeigt, dass es hier durchaus Informations- und Aufklärungsbedarf gibt. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig und möglichst noch in diesem Jahr einen Überblick im Archiv zu verschaffen. Sie erhalten im Vor-Ort-Gespräch von uns alle relevanten Informationen zu Aufbewahrungsfristen, Datenschutz, Entsorgungspflichten und -möglichkeiten. Gleichzeitig können im Gespräch mögliche Schwachstellen erkannt und beseitigt werden.
Nutzen Sie unser kostenfreies Service-Angebot und kontaktieren Sie uns einfach und bequem über unser Webformular oder Telefon 0421-835 444 0.
Ihre Monica Calvo Moreno
Vertriebsleiterin und Datenschutzbeauftragte der Schmidt + Kampshoff GmbH