Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie anhalten, Angebote von Entsorgungsdienstleistern genau zu prüfen! Kunden haben uns darauf hingewiesen, dass ihnen immer wieder vermeintlich lukrative Bargeschäfte angeboten und dabei sogar die Bekleidungen anderer Entsorger nachgeahmt werden, um zu verwirren.
Schützen Sie sich und Ihr Unternehmen vor weitreichenden rechtlichen Konsequenzen durch eine nicht sachgemäße Entsorgung. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sind bindend. Ignorieren Sie dubiose Angebote in Ihrem eigenen Interesse.
Hierauf sollten Sie achten:
- Entsorgen Sie ausschließlich bei Entsorgungsfachbetrieben nach Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und anerkannten Betrieben für Akten- und Datenträgervernichtung gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
- Prüfen Sie vorgelegte betriebliche Gütesiegel und Zertifikate stets auf ihre Echtheit und Gültigkeit. Dazu genügt ein kurzer Anruf beim jeweiligen Zertifizierer – der Organisation, die das Zertifikat ausgestellt hat.
- Prüfen Sie, ob der Entsorger im Falle nachweispflichtiger, gefährlicher Abfälle am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) teilnimmt. Wenden Sie sich in Bremen an den Senator für Umwelt, Bau und Verkehr. Für andere Bundesländer finden Sie unter anderem hier wichtige Kontaktdaten.
Lückenlose Dokumentation, Datensicherheit und Vernichtungszertifikate sind nur einige Vorteile, die Ihnen Sicherheit geben. Unter www.sichere-aktenvernichtung.de halten wir für Sie übersichtliche Checklisten bereit und informieren ausführlich zur richtigen Entsorgung.
Ihre Monica Calvo Moreno
Vertriebsleitung P.J. Schmidt GmbH
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